FAQs

Das Orientierungsgespräch dient dazu, in unserem ersten Austausch zu klären, welches meiner Angebote für Sie relevant ist und ob mein Fachwissen Ihren Bedürfnissen entspricht. Diese Klärung ist notwendig, damit ich meinen zeitlichen Aufwand besser einschätzen kann und Ihnen eine ungefähre Vorstellung der anfallenden Kosten geben kann.

Nein, das Orientierungsgespräch ist nicht kostenpflichtig.

Nein, für das Orientierungsgespräch ist keine Einverständniserklärung erforderlich. In unserem ersten Gespräch geben Sie mir eine Übersicht über Ihre gesundheitliche Situation oder die Ihrer Angehörigen, ohne dass ich Einsicht in genaue medizinische Informationen erhalte. Eine formelle Einverständniserklärung ist für diesen Informationsaustausch nicht notwendig.

Ja. Um aktiv zu werden, brauche ich genaue Informationen über die Gesundheit und die Bedürfnisse der betroffenen Person – sei es Ihre oder die eines Angehörigen. Da medizinische Daten besonders schützenswert sind, ist Ihre Unterschrift wichtig, um zu bestätigen, dass Sie mir erlauben, diese Informationen zu erhalten.

Senden Sie die unterschriebene Einverständniserklärung entweder per E-Mail an help@immunologin.ch oder per Post an icopron GmbH, c/o immunologin.ch, Postfach 52, 3073 Gümligen.

Medizinische Fachkräfte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, sie dürfen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, nicht weitergeben. Als Patient oder berechtigte Vertretung haben Sie jedoch das Recht auf Datenübertragung. Das heisst, Sie können die Freigabe Ihrer Daten an Dritte, wie zum Beispiel immunologin.ch, beantragen. Um die betreuenden Fachkräfte rechtlich zu entlasten und die Übermittlung Ihrer Informationen zu ermöglichen, ist die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht notwendig.

Ich möchte Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen. Es ist mir jedoch wichtig, keine falschen Hoffnungen zu wecken. Ich stelle keine Diagnosen und biete keine direkten Therapiepläne an. Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich zu informieren und zu unterstützen, damit Sie gemeinsam mit Ihren Ärzten und Ärztinnen fundierte Entscheidungen über Ihre Gesundheit treffen können. Die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachexperten ist dabei unerlässlich.

Ja, es ist möglich, dass ich nach einer genaueren Prüfung Ihrer medizinischen Informationen oder der Ihrer Angehörigen feststelle, dass meine fachlichen Kompetenzen nicht ausreichen, um Sie angemessen zu unterstützen. In einem solchen Fall werde ich Ihnen keine Kosten für die bisher geleistete Arbeit in Rechnung stellen.

Alle von Ihnen bereitgestellten Informationen werden von mir streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Sie haben im Rahmen meines Mandats ausdrücklich dazu eingewilligt. Medizinische Daten und Befunde werden auf einer externen Festplatte gespeichert, die durch ein Passwort geschützt ist.

Ihre medizinischen Angaben werden nach Beendigung des Mandats nur gelöscht, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Unterstützung benötigen oder ein Folgemandat in Betracht ziehen, ermöglichen die aufbewahrten Informationen eine nahtlose Fortsetzung der Betreuung. Zusätzlich kann mir im Falle ähnlicher medizinischer Situation von anderen Betroffenen die aufbewahrte Information als interne Referenz dienen, wobei ich selbstverständlich Ihre Daten weiterhin vertraulich behandle.

Nein, die obligatorische Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten bei immunologin.ch nicht. Obwohl ich eine Hochschulausbildung gemäß der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) habe, befugt mich diese nicht dazu, Leistungen auf Anforderung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin zu erbringen. Meine Leistungen erfolgen daher unabhängig von einer ärztlichen Anforderung oder eines ärztlichen Auftrags. Zudem sind die Angebote von immunologin.ch nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.

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